Hier finden sie die vereinbarten Entschädigungsgrenzen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

z. B. 3 Mio € für die Personenschäden und 1 Mio € für die sonstigen Schäden (hierunter versteht man die Sach- und Vermögensschäden).

Die Summen gelten als Maximalwert pro Schadenfall. Wenn bei dem vorgenannten Beispiel ein Vermögensschaden von 800.000 € und zusätzlich ein Sachschaden von 300.000 € auftritt, dann fehlen dem Versicherten 100.000 € .

Bei pauschalen Deckungssummen gilt die Versicherungssumme für alle Schadensarten.

z. B. 1 Mio € Deckungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) – bei einem Personenschaden in Höhe von 1 Mio € ist dann  keine Deckungssumme mehr vorhanden um ggf. einen Vermögensschaden zu begleichen.

Wenn sie unter der Rubrik nur die Deckungssumme für einen Vermögensschaden finden, dann handelt es sich um eine reine Vermögensschadenhaftpflicht. Der Personen- und Sachschaden ist folglich nicht versichert. Diese Variante trifft man mitunter bei Sachverständigen und Gutachtern an. Meines Erachtens eine ungünstige Konstellation. Ich empfehle grundsätzlich alle Schadensarten über einen Vertrag zu versichern.


Die Höhe der Deckungssumme hängt von den Bausummen ab für die sich der Ingenieur verantwortlich zeichnet. Ein Freiberufler der vorwiegend Garagen und kleine Anbauten plant, ist mit einer Deckungssumme von 1 Mio €  für die sonstigen Schäden durchaus überversorgt. Ein Planungsbüro welches Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder für die öffentliche Hand plant, ist mit einer Deckungssumme von 150.000 € für die sonstigen Schäden sicherlich unterversichert. Denken Sie darüber nach, wie hoch Sie den maximalen Schaden einschätzen der durch eine fehlerhafte Planung entstehen kann. Diesen Wert können Sie als Grundlage für die richtige Versicherungssumme wählen. Denken Sie auch an die Verstoßtheorie. Die Neubaukosten für ein  Bauwerk dass Sie vor 10 Jahren gebaut haben, liegen heute bestimmt deutlich höher als damals. Da Sie als Freiberufler mit ihrem Privatvermögen haften, sollte man bei der Höhe der Deckungssumme nicht geizen.

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